Wohneigentum
Häufig wird diskutiert, ob eine Wohnung die als Wohneigentum bezeichnet wird, auch beruflich oder gewerblich genutzt werden kann. Aufgrund der Rechtssprechung hat sich mittlerweile herauskristallisiert, dass Wohneigentum beispielsweise auch für eine Arztpraxis, Anwaltskanzlei, Architektenbüro, Steuerkanzlei oder als Wirtschaftsprüferkanzlei genutzt werden darf.
Soll eine Wohnung nur als Wohneigentum genutzt werden, dann kann die Eigentümergemeinschaft hierüber eine Vereinbarung treffen. Hierzu ist aber nicht nur die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich, sondern auch die Eintragung der Nutzungsbeschränkung ins Grundbuch notwendig. Denn nur mit der Eintragung ins Grundbuch, ist die Nutzungsbeschränkung für einen Käufer bei einem möglichen Eigentumswechsel ersichtlich. Abschließend bleibt aber auch noch festzuhalten, dass sich die Eigentümergemeinschaft die Nutzungsmöglichkeit der Wohnung offen halten kann. Vor dem Anschaffen von Eigentum sollten Sie prüfen lassen, ob Sie sich eine Baufinanzierung auch leisten können! Gegebenenfalls kommt für Sie vielleicht auch eine Vollfinanzierung in Frage, das heisst, das Sie hierbei kein Eigenkapital benötigen.
> Hilfen und Tipps Baufinanzierungen
Um das Wohneigentum schenller abbezahlen zu können muss man häufig auf in alltäglichen Situationen zurückstecken. Es kann aber auch ohne Verzicht Geld eingespart werden. Ein solcher Tipp wäre beispielsweise SMS Free aus dem Internet verschicken zu lassen, ohne das eigene Handyguthaben belasten zu müssen.