Teileigentum
Wenn die Räume beruflich oder gewerblich genutzt werden können, dann sind sie als Teileigentum deklariert. Dann ist beispielsweise die Nutzung der Räume als Gaststätte oder Café möglich. Jedoch hat die Eigentümergemeinschaft auch die Möglichkeit, die Nutzungsmöglichkeit der Räume auf bestimmte Arten zu beschränken. Dies könnte beispielsweise eine Nutzung als Laden oder Büro sein. So ist für die Eigentümer sichergestellt, dass die Räume beispielsweise nicht als Diskothek genutzt werden. Die Nutzung der Räume als Diskothek würde die Lebensqualität der Anwohner durch zunehmenden Verkehr und Lärm einschränken.
Zudem besteht bei uneingeschränkter Nutzungsmöglichkeit immer die Gefahr, dass durch einen Eigentümerwechsel aus einen Büro eine Musikbar werden soll. Um dem vorzubeugen sollte die Nutzungsmöglichkeiten der Räume auf bestimmte Arten beschränkt werden. Diese Nutzungsbeschränkungen werden in der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung für das Teileigentum festgehalten. Häufig wird aber auch eine alternative – nicht zugelassene – Nutzung zugelassen, sofern dadurch keine Einschränkungen und Beeinträchtigungen entstehen.
Ist die Nutzungsmöglichkeit des Teileigentums beispielsweise auf einen “Laden“ beschränkt, so dürfen die Räume als Verkaufsstätte für Waren, nicht aber als Billard-Café genutzt werden. Genauso darf beispielsweise ein Teileigentum mit der Nutzungsbeschränkung “Büro“ nicht zu Wohnzwecken ausgebaut werden.
Wer also eine ruhige Eigentumswohnung kaufen möchte, sollte sich vor dem Kauf der Wohnung genau über die Nutzungsmöglichkeiten der anderen Räume informieren. Gibt es für diese Räume beispielsweise keine Nutzungsbeschränkungen, dann besteht die Gefahr, dass von diesen Räumen zu einem späteren Zeitpunkt erhebliche Beeinträchtigungen durch die gewerbliche Nutzung hervorgehen. Neben der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung, kann aber auch der Aufteilungsplan Aufschluss über die Nutzungsmöglichkeit der Räume geben. Daher sollte man sich vor jedem Kauf genau darüber informieren, wie die Räume genutzt werden können, damit man später nicht enttäuscht wird. Teilweise wird dies auch für die Immobilienfinanzierung wichtig.