Gemeinschaftsordnung
Die Gemeinschaftsordnung ist eine Art Satzung, in der die grundlegenden Rechte und Pflichten der Eigentümer innerhalb der Gemeinschaft festgelegt sind. Die Gemeinschaftsordnung ist in das Grundbuch einzutragen und Inhalt des Sondereigentums. Weiter regelt die Gemeinschaftsordnung die Nutzung des Gemeinschaftseigentums. So sind in der Gemeinschaftsordnung beispielsweise Nutzungsbeschränkungen für die Außenanlagen zu anzufinden. Neben diversen Nutzungsbeschränkungen sind aber auch Regelungen über die Instandsetzung des Gebäudes oder über die Durchführung von Eigentümerversammlungen anzufinden.
Zudem sind häufig auch Verfügungsbeschränkungen in der Gemeinschaftsordnung anzufinden. Aus diesen Verfügungsbeschränkungen geht meistens hervor, dass eine Wohnung nur mit Zustimmung des Verwalters oder der Eigentümergemeinschaft veräußert werden darf. Hintergrund dieser Beschränkungen liegt meistens darin, dass der Verwalter vor dem Kauf noch einmal überprüfen soll, ob der neue Käufer in die Wohneigentümergemeinschaft passt und der Hausfrieden nicht gestört wird.
Sofern die Verteilung der Kosten auf die Wohnungseigentümer von der gesetzlichen Kostenverteilung abweicht, sind diese Regelungen häufig auch in der Gemeinschaftsordnung zu finden. Genauso könnten auch abweichende – nach dem Wohnungseigentumsgesetz hat jeder Wohnungseigentümer eine Stimme, egal wie viele Wohnungen er besitzt - Stimmrechtsverhältnisse in der Gemeinschaftsordnung niedergelegt werden. Ferner könnte in der Gemeinschaftsordnung auch festgehalten werden, durch wen man sich in der Eigentümerversammlung vertreten lassen darf. Sollten derartige Vollmachten bestehen, sollte man sich vor dem Kauf einer Eigentumswohnung genau erkundigen, welche Auswirkungen damit verbunden sind.
Die Gemeinschaftsordnung kann jederzeit geändert oder ergänzt werden, was aber wiederum der Zustimmung aller Eigentümer und der Eintragung ins Grundbuch bedarf. Aber nicht nur Änderungen und Ergänzungen sind möglich, sondern auch Aufhebungen.