Miteigentumsanteile
Das Wohnungs- bzw. Teileigentum besteht aus dem Sondereigentum und dem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum. Der Miteigentumsanteil ist aus der Teilungserklärung zu entnehmen und besteht aus folgenden Bruchteilen 100stel, 1000stel oder 10000stel. Laut Gesetz gehört zu jedem Sondereigentum auch ein Miteigentumsanteil.
Der Miteigentumsanteil ist eine wichtige Bezugsgröße für die Verteilung der Lasten und Kosten des Gemeinschaftseigentums. Neben dieser gesetzlichen Kostenverteilungsregel kann es aber auch abweichende vertragliche Regelungen geben. Der Miteigentumsanteil ist auch für die Eigentümerversammlung eine wichtige Größe. So kann er beispielsweise, als alternative zur gesetzlichen Kopf-Stimmrechts-Regelung, als Bemessungsgröße für die Stimmrechtsanteile der einzelnen Wohnungseigentümer fungieren.
Gesetzliche Vorgaben zur Berechnung der Miteigentumsanteile gibt es nicht. Wie die Miteigentumsanteile berechnet werden sollen, bleibt demnach dem Grundstückseigentümer überlassen. So kommt es leider in der Praxis häufig dazu, dass der teilende Eigentümer seiner großen Wohnung nur kleine Miteigentumsanteile zuordnet, um nur geringe Kostenbeteiligung zu haben. Andersrum kann man sich beispielsweise aber auch durch hohe Miteigentumsanteile die beschlussfähige Mehrheit in der Eigentümerversammlung sichern, sofern das Stimmrecht nach Eigentumsanteilen festgelegt ist. Die erhöhten Kosten kann man dann noch umgehen, wenn man die Kostenverteilung nicht über die Miteigentumsanteile, sondern über die Wohnfläche regelt.
In der Praxis werden die Miteigentumsanteile nach dem Wohn- und Nutzflächenverhältnis vergeben. So bekommt eine große Wohnung auch einen hohen Miteigentumsanteil und eine kleine Wohnung hingegen einen kleinen Miteigentumsanteil. Vor dem Kauf einer Wohnung sollte daher genau überprüft werden, ob die gesetzliche Kostenverteilung gültig ist oder ob es eine andere Vereinbarung gibt, genauso wie das Stimmrecht in der Eigentümerversammlung geregelt ist. Vor dem Kauf von Eigentum sollten Sie sich besonders auch über eine günstige Immobilienfinanzierung informieren.