Hausordnung
In der Haushaltsordnung wird beispielsweise festgehalten, welche Tiere man in der Wohnung halten darf oder welche Zeiten als Ruhezeiten gelten. Üblicherweise sind in der Praxis neben den Ruhezeiten aus der Hausordnung auch noch die Sorgfalts- und Sicherheitspflichten, die Maßnahmen zum Feuer- und Kälteschutz oder die Benutzungsregelungen sowie die Abstellregelungen für das Treppenhaus zu entnehmen.
Zu den Sorgfalts- und Sicherheitspflichten gehören beispielsweise Schließregelungen für die Keller oder die Fenster im Treppenhaus. Aus den Benutzungsregelungen geht z.B. hervor, wann eine vorhandene Sauna oder ein Schwimmbad genutzt werden kann. Aber auch die Nutzung des Aufzugs oder der Müllcontainer kann geregelt sein. Zu welcher Zeit abends der Hauseingang abgeschlossen werden soll, gehört zu den Abstellregelungen. Das Musizieren hingegen ist beispielsweise nur in den Zeiten möglich, die nicht als Ruhezeiten deklariert wurden.
Bei Nichtbestehen einer Hausordnung kann ein Eigentümer die Erstellung nach dem Wohnraumgesetz verlangen. Informieren Sie sich vor dem Kauf von Eigentum über eine mögliche Immobilienfinanzierung auch im Internet.
Themenrelevantes: > Ratenkredit