Aufteilungsplan
Der Aufteilungsplan ist in der Teilungserklärung zu finden. Aus dem Aufteilungsplan geht die Aufteilung des Gebäudes hervor. Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, aus der die Lage des Gebäudes und die Größe des Sondereigentums sowie des Gemeinschaftseigentums zu entnehmen ist. Dabei bekommt jedes Wohneigentum eine individuelle Nummer. Die zum Wohneigentum gehörenden Räume haben ebenfalls dieselbe Nummer.
Im Aufteilungsplan sind alle Gebäudeteile enthalten. Der aufteilungsplan gibt rechtsverbindlich darüber Auskunft, ob es sich um Sondereigentum oder Teileigentum handelt. Denn in der Praxis kommt es leider häufig vor, dass der Aufteilungsplan und die Teilungserklärung nicht identisch sind. Im Zweifelsfall zählen die nicht definierten Räume zum gemeinschaftlichen Eigentum.
Sind die Angaben in der Teilungserklärung und im Aufteilungsplan nicht identisch, sollte man sich vor dem Kauf der Wohnung vergewissern, dass die Räume auch so nutzbar sind, wie sie einem angeboten werden. Denn leider ist es in der Praxis häufig so, dass es keine genauen Bezeichnungen gibt oder nur unterschiedliche Angaben anzufinden sind. So könnte beispielsweise ein versprochener Keller nur als Fahrradkeller ausgewiesen sein. Diese Dinge sollten Sie genau vor einer Immobilienfinanzierung klären.
Wichtig zu merken ist also, dass es sich um gemeinschaftliches Eigentum handelt, wenn die Teilungserklärung mit dem Aufteilungsplan nicht identisch ist. Sondereigentum kann dann beispielsweise nicht rechtswirksam entstehen.
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